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Sieben-Tage-Inzidenz seit drei Tagen über 100 -„Notbremse“ greift

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis hat am Dienstag, 13. April festgestellt, dass der Sieben-Tage-Inzidenzwert (pro 100.000 Einwohner) an drei Tagen in Folge den Wert von 100 überschritten hat. Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg greift damit die sogenannte „Notbremse“. Der Schwarzwald-Baar-Kreis hat dazu heute seine Städte und Gemeinden informiert und aufgrund der fortwirkenden Weisung des Sozialministeriums Baden-Württemberg zur Diffusität des Infektionsgeschehens im Schwarzwald-Baar-Kreis eine Allgemeinverfügung „Feststellung Schwarzwald-Baar-Kreis Inzidenz über 100“ (www.lrasbk.de/Öffentliche-Bekanntmachungen) veröffentlicht.

Ab Donnerstag, 15. April, 0 Uhr, gelten folgende Beschränkungen:

- Der Einzelhandel darf kein Click & Meet (Öffnung nach vorheriger Terminvergabe) mehr anbieten. „Click & Collect“ (online bestellen und abholen) ist möglich.

- Friseurbetriebe und Barbershops sind nur dann geöffnet, wenn sie in der Handwerksrolle eingetragen sind.

- Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten werden für den Publikumsverkehr geschlossen.

- Körpernahe Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen) mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege, werden für den Publikumsverkehr untersagt.

- Schließung von Außen- und Innensportanlagen für den Amateur und individuellen Freizeitsport. Die Nutzung von weitläufigen Außensportanlagen ist für einen eingeschränkten Personenkreis erlaubt. Bei diesem Personenkreis handelt es sich um die Angehörigen des eigenen Haushalts, Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts, mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen, Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr Personen über 14 Jahren bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörigen Person treffen. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.

- Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur noch im Rahmen des Onlineunterrichts zulässig.

Die oben genannten Rechtsfolgen treten wieder außer Kraft, wenn das Gesundheitsamt des Schwarzwald-Baar-Kreis eine seit fünf Tagen in Folge bestehende Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner feststellt und dies ortsüblich bekanntmacht. Diese Wirkung tritt dann bereits am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung ein.

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