Wasserzähler bitte laufend überprüfen
Immer wieder wird festgestellt, dass sich bei verschiedenen Wasserabnehmern der Verbrauch zum Vorjahr teilweise drastisch erhöht hat. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass es im Haus eine undichte Stelle gibt wie z. B. WC-Spülkasten, Überdruck Boiler, Gartenleitung, etc.
Daher unsere Bitte und Aufforderung:
Prüfen Sie Ihren Wasserzähler in regelmäßigen Abständen!
Wichtig ist dabei, dass das (oben abgebildete) „Rädchen“ stehen bleiben muss, wenn kein Wasser verbraucht wird. Bewegt sich dieses Rädchen, wenn auch langsam, beauftragen Sie bitte umgehend einen Installateur mit der Überprüfung.
Auch ein tropfender Wasserhahn kann im Laufe des Jahres eine hohe Nachzahlung verursachen.
Die Gemeinde hat in diesem Fall keine Möglichkeit, einen Nachlass zu gewähren. Das abgenommene Wasser liegt grundsätzlich der Jahresverbrauchsabrechnung zugrunde.
In äußerst seltenen Fällen kommt es vor, dass Wasserzähler im Laufe ihrer sechsjährigen Nutzungsdauer ihre Funktionstüchtigkeit verlieren. Wenn sich z. B. das Rädchen trotz Wasserentnahme nicht bewegt, benachrichtigen Sie bitte die Gemeindeverwaltung. Der Wasserverbrauch muss in diesem Fall geschätzt werden. Die Gemeinde ist bei Unregelmäßigkeiten
jederzeit bereit, Ihren Wasserzähler auszuwechseln und überprüfen zu lassen. Grundsätzlich ist ein Auswechseln nur in Zusammenhang mit einer Prüfung möglich. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass der Wasserzähler ordnungsgemäß funktioniert, hat der Antragsteller die Kosten der Prüfung
(inkl. Aus- und Einbau) zu tragen. Es liegt daher in Ihrem eigenen Interesse den Wasserzähler in regelmäßigen Abständen zu prüfen!