Festlegung Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet Obfelden

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Gestützt auf § 15 i HWSchV macht die Gemeinde Obfelden die Festlegung öffentlich bekannt. Die Verfügung vom 20.06.2024 wird - zusammen mit der Stellungnahme zu den Einwendungen - vom 05.07.2024 bis zum 06.08.2024 während 30 Tagen bei der Gemeinde Obfelden (Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden) öffentlich aufgelegt.

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