Neuigkeit
Öffentlich
Gemäss Art. 4 der Verordnung über das Stationieren von Schiffen und über die Benützung der Stationierungsanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Eglisau vom 18. März 1987 ist die Bewerbung für die Warteliste jährlich auf den 1. März schriftlich zu erneuern, ansonsten wird der Bewerber von der Warteliste gestrichen und auf Wunsch am Schluss der Liste wieder angefügt. Wir machen die Bewerber darauf aufmerksam, dass die Erneuerung der Bewerbung der Gemeindeverwaltung Eglisau, Abt. Bevölkerung, Obergass 17, Postfach, 8193 Eglisau, bis spätestens 1. März schriftlich oder auf info@eglisau.ch einzureichen ist. Die eingereichte Erneuerung für die Aufnahme auf der Warteliste wird bei Bekanntgabe der E-Mailadresse elektronisch oder am Schalter innert max. 3 Arbeitstagen bestätigt.