Änderung der Coronaverordnung Einreise-Quarantäne

Am späten Freitagabend wurde u.a. die Änderung der CoronaVO Einreise-Quarantäne auf der Internetseite des Sozialministeriums notverkündet.
Die Änderungen treten ab Montag, 19. April 2021 in Kraft.

* Aufgrund des Auftretens neuer besorgniserregender Virusvarianten (wie zum Beispiel P.1), ist es erforderlich, die bislang bereits vorgesehene Ausnahme von der Quarantänepflicht für genesene Personen künftig nicht mehr auf die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten zu erstrecken.

* Die Ausnahme für Grenzregionen gilt nicht für die Inanspruchnahme von Dienst- oder Handwerkerleistungen.

* Bei der Einreise aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten besteht keine Pflicht zur Quarantäne, wenn der ärztliche Nachweis erbracht werden kann, dass höchstens sechs Monate vor Einreise eine Infektion mit dem Coronavirus bestand oder eine vor mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung nachgewiesen wird.
Bei Einreise aus Virusvarianten-Gebieten müssen sich somit auch geimpfte Personen in Quarantäne begeben, die die Infektion mit bestimmten besorgniserregenden Virusvarianten zu einer geringeren Wirkung des Impfschutzes führen könnte.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.