Aquarien- und Gartenteichbewohner gehören nicht in die Natur
Wer gebietsfremde Tiere und Pflanzen aus einem Aquarium oder einem Gartenteich in die Natur aussetzt, kann damit grossen Schaden an der Biodiversität und an Infrastrukturen anrichten und macht sich strafbar. Der Kanton Luzern informiert gemeinsam mit anderen Kantonen, was man bereits vor der Anschaffung eines Aquariums oder Gartenteichs beachten soll und welche Lösungen es gibt, wenn man Tiere und Pflanzen nicht mehr behalten kann. Aquarienbewohner überleben meist nicht in der freien Natur und invasive Arten wie die Rotwangen-Schmuckschildkröte oder das Schmalrohr bedrohen einheimische Arten.
Mehr Informationen: www.lawa.lu.ch/Natur/neobiota/Neozoen
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