Klosterweiher: Nur während Öffnungszeiten und nur im freigegebenen Bereich
❗ Wichtig - bitte beachten ❗
Das Schwimmen im Klosterweiher ist außerhalb der Öffnungszeiten nicht gestattet. Dies gilt auch für Hunde! Die Entschlammungsarbeiten werden in diesen Zeiten durchgeführt - das Saug-Boot ist in Betrieb.
Auch das Einsteigen in den Klosterweiher über die Plattformen am gegenüberliegenden Ufer ist nicht erlaubt. Im diesem abgesperrten Bereich befinden sich technische Geräte, gespannte Führungsleinen und Kabel, zu denen aus Sicherheitsgründen Abstand gehalten werden muss.
Sicheres Schwimmen ist zu den Öffnungszeiten, werktags ab 14 Uhr und am Wochenende ab 10 Uhr, innerhalb des mit der Schwimmleine gekennzeichneten Bereichs möglich.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung St. Georgen veröffentlicht.