Fakultatives Referendum "Statuten des Zweckverbandes für die Kehrichtbeseitig...

Referendumsvorlage

fakultatives Referendum (Art. 23 Bst. a Gemeindegesetz, Art. 34 Gemeindeordnung)

 

Gegenstand

Statuten des Zweckverbandes für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet (ZKL) vom 24. Oktober 2023 (vom Gemeinderat am 29. Januar 2024 genehmigt)

 

Referendumsfrist

2. August 2024 bis 10. September 2024

 

Öffentliche Auflage

Gemeindehaus Weesen, 1. Stock, Büro Nr. 23, auf der kantonalen Publikationsplattform www.publikatikonen.sg.ch und auf der Website der Gemeinde Weesen www.weesen.ch

 

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:

100 gültige Unterschriften

 

Allfällige Referendumsbegehren sind vor Ablauf der Referendumsfrist dem zuständigen Gemeinderat einzureichen.

 

Im Juli 2024                                                                             Gemeinderat Weesen
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