Fakultatives Referendum "Statuten des Zweckverbandes für die Kehrichtbeseitig...

Referendumsvorlage fakultatives Referendum (Art. 23 Bst. a Gemeindegesetz, Art. 34 Gemeindeordnung)   Gegenstand Statuten des Zweckverbandes für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet (ZKL) vom 24. Oktober 2023 (vom Gemeinderat am 29. Januar 2024 genehmigt)   Referendumsfrist 2. August 2024 bis 10. September 2024   Öffentliche Auflage Gemeindehaus Weesen, 1. Stock, Büro Nr. 23, auf der kantonalen Publikationsplattform www.publikatikonen.sg.ch und auf der Website der Gemeinde Weesen www.weesen.ch   Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 100 gültige Unterschriften   Allfällige Referendumsbegehren sind vor Ablauf der Referendumsfrist dem zuständigen Gemeinderat einzureichen.   Im Juli 2024                                                                             Gemeinderat Weesen Zum vollständigen Artikel
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Gemeindehaus Weesen veröffentlicht.