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Oliver Berstecher als Stadtjäger für Schnürpflingen eingesetzt

In Baden-Württemberg können seit Juli 2022 sogenannte „Stadtjäger“ eingesetzt werden. Sie helfen bei Problemen mit Wildtieren wie Waschbären, Mardern oder Wildschweinen, wenn diese in den Siedlungsgebieten von Städten und Dörfern auftauchen – was immer wieder mal vorkommt.

Es freut uns sehr, dass wir mit Herrn Oliver A. Berstecher aus Laupheim für unsere Gemeinde unseren ersten offiziell bestellten Stadtjäger gewinnen konnten. Viele kennen den Wildtierschützer und Wildtiermanager Oliver A. Berstecher schon als unseren Jagdpächter in Schnürpflingen oder auch durch den Genuss von leckerem Wildbret über www.LECKERWILD.de. Er steht ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen rund um das Thema "Wildtiere im befriedeten Gemeindegebiet" zur Verfügung.

Die vornehmliche Aufgabe des Stadtjägers ist es, in Fragen des Wildtiermanagements in Wohnbereichen zu beraten und bei Problemen zu unterstützen. Die Jagd darf nur ausgeübt werden, wenn präventive Maßnahmen, wie z.B. die Vergrämung der Tiere mit Gerüchen oder anderen Vergrämungsmitteln keinen Erfolg versprechen oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht.

Auch bei verletzten und kranken Wildtieren oder wenn Tierseuchen abgewehrt werden müssen, kann der Stadtjäger schnell und unkompliziert tätig werden. Der Einsatz der Schusswaffe ist dabei die absolute Ausnahme. In der Regel wird bei der Entnahme mit Lebendfallen gearbeitet, welche die Tiere unverletzt fangen.

Die Befugnisse beschränken sich dabei auf die bewohnten Bereiche der Gemeinde, auf denen die reguläre Jagd durch die Revierpächter nicht ohne Sondererlaubnis im Einzelfall ausgeübt werden darf, den sogenannten „jagdlich befriedeten Bezirken“. Alle sonstigen Bereiche außerhalb des Ortes werden weiterhin von den bekannten Jagdrevierpächtern betreut und bejagt. Herr Berstecher betont ausdrücklich sein Interesse an einer guten Zusammenarbeit mit allen angrenzenden Jagdpächtern. Diese wurden von Seiten der Gemeinde vor der Bestellung von Herrn Berstecher zum Stadtjäger angefragt und haben hierfür ihre Zustimmung erteilt.

Wichtig zu wissen ist auch, dass Stadtjäger nur im Zusammenhang mit bejagbaren Wildtieren im Sinne des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) tätig werden. Andere Tierarten – wie etwa Siebenschläfer, Ratten, Schlangen oder auch Haustiere wie Hund und Katze sowie Nutztiere – fallen nicht unter das Jagdrecht und gehören daher nicht in den Zuständigkeitsbereich des Wildtiermanagers.

Wer die Hilfe des Stadtjägers benötigt, setzt sich mit ihm direkt in Verbindung. Die Kosten für den Einsatz trägt der jeweilige Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Beteiligten und nicht über die Gemeinde.

Oliver A. Berstecher hat seit langem den regulären Jagdschein sowie eine Zusatzausbildung zum amtlich anerkannten Wildtierschützer gemäß § 48 Abs. 2 JWMG. Für seine neue Tätigkeit als Stadtjäger hat er sich nun durch eine umfangreiche Zusatzausbildung mit schriftlicher und praktischer Prüfung, wie schon beim vorhergehenden Jagdschein, zum amtlich anerkannten und geprüften Stadtjäger gemäß § 13a JWMG ausbilden lassen. Somit erlangte er die rechtlichen Voraussetzungen um im befriedetem Bezirk Mensch-Wildtierkonflikte schnell und pragmatisch zu lösen aber vor allem auch präventiv tätig zu sein.

Der Fang und die Entnahme von Problemtieren ist immer der allerletzte Ausweg. Einheimische Tiere wie Fuchs oder Dachs können nach dem Fang auch lebend im Wald wieder freigelassen werden. Der Waschbär hingegen gilt als eine für z.B. Wildvögel und Amphibien hochproblematische, invasive Art und darf daher nicht wieder freigelassen werden.

Unser Stadtjäger | Wildtiermanager ist erreichbar unter:
Oliver A. Berstecher
STADTJÄGER | WILDTIERMANAGEMENT
Mittelstraße 43 | 88471 Laupheim
Fon: 0178 5225342
wildtiermanagement@gmx.de
www.stadtjaeger-wildtiermanagement.de

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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Schnürpflingen veröffentlicht.