Pilzkontrolle: Gehen Sie auf Nummer sicher
Aus der Statistik der jährlichen Pilzkontrollen geht hervor, dass sich unter dem Sammelgut jeweils ungeniessbare und in geringem Ausmass auch giftige Pilze befinden. Da Verwechslungen zwischen essbaren und giftigen Pilzen leicht möglich sind und auch immer wieder vorkommen empfehlen wir Ihnen auch dieses Jahr, die Dienste der amtlichen Pilzkontrolleure in Anspruch zu nehmen.
Die Gemeinden sind dazu verpflichtet, Ihren Einwohner/innen unentgeltlich eine amtliche Pilzkontrollstelle anzubieten. Für die Gemeinde Bonstetten ist hierfür zuständig:
Bernhard Adamski, Bruggenmattweg 3, 8906 Bonstetten, Tel. 044 700 32 80 (Termine nach vorgängiger telefonischer Vereinbarung immer möglich).
Bitte beachten Sie, dass die Pilze der Kontrolle gereinigt sowie ganz (Pilze mit Hut und Stiel) vorgelegt werden müssen.
Zum Schutz der Pilze ist das Sammeln wie folgt beschränkt:
In den ersten zehn Tagen des Monats ist es im Kanton Zürich verboten, Pilze zu sammeln.
Im Kanton Zürich darf täglich pro Person höchstens 1 kg Pilze gesammelt werden.
Es dürfen nur Pilze gepflückt werden, die man kennt. Bringen Sie im Zweifelsfall ein Muster der Kontrollstelle.
Wir wünschen Ihnen schon heute eine tolle Pilzsaison.
Gemeinde Bonstetten
Bereich Sicherheit, Gesundheit und Soziales
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