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Corona Bundes-Notbremse ab dem 24.04.2021

Das neue Infektionsschutzgesetz tritt an diesem Freitag, 23.04.2021, in Kraft. In Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in den vergangenen drei Tagen soll die Bundes-"Notbremse" ab Samstag (24.04.2021) automatisch greifen. Dies gilt somit auch für den Kreis Paderborn und damit auch für das Stadtgebiet Lichtenau.

Es gelten ab Samstag, den 24.04.2021, voraussichtlich folgende Regelungen:

Ausgangsbeschränkungen:
Von 22 Uhr bis 5 Uhr darf man die Wohnung oder sein Grundstück nicht verlassen – mit Ausnahmen für Notfälle, die Berufsausübung, Pflege und Betreuung, die Versorgung von Tieren oder andere wichtige Gründe. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine.

Private Treffen:
Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Beschränkung nicht. Zu Trauerfeiern sollen bis zu 30 Menschen kommen dürfen.

Geschäfte:
Der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und Großhandel bleiben geöffnet.

Für alle weiteren Geschäfte werden zwei Werte wichtig. Ab einer Inzidenz von 100 ist nur noch Shoppen mit Termin und einem aktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Corona-Test erlaubt. Bei einem Inzidenzwert ab 150 ist nur noch das Abholen von bestellter Ware möglich (Click&Collect).

Körpernahe Dienstleistungen:
Der Friseurbesuch und die Fußpflege bleiben weiterhin erlaubt. Allerdings müssen Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen und eine FFP2-Maske tragen. Andere körpernahe Dienstleistungen sollen nicht mehr möglich sein.

Freizeit- und Sportmöglichkeiten:
Gastronomie, Hotels, Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen bei einer Inzidenz über 100 schließen. Das Bestellen und Abholen von Speisen ist aber weiterhin möglich. Ausnahmen gelten für Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten, die mit einem aktuellen negativen Corona-Test besucht werden dürfen.

Freizeitsport darf nur alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes ausgeübt werden. Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu 5 anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.

Sollten sich Änderungen ergeben, informieren wir Sie hier:
http://www.lichtenau.de/56-Startseite/14984,Corona-Bundes-Notbremse-ab-dem-24.04.2021.html

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