🚨 Ausgangssperre im Landkreis Waldeck-Frankenberg ab 24.04.2021, 24:00 h
📆 23.04.2021
Liebe Hatzfelderinnen und Hatzfelder,
es gibt ein Sprichwort, dass sagt: "Nichts ist so alt, wie das geschriebene von eben." Dieser Fall gilt jetzt für den gerade veröffentlichen Newsletter.
Mit der beigefügten Bekanntmachung wird für das Gebiet unseres Landkreises festgestellt, dass die einschränkenden Bestimmungen des mit dem Gesetz geschaffenen neuen § 28 b des Infektionsschutzgesetzes dann ab morgen auch hier gelten. Denn die maßgebliche Inzidenz liegt seit mehr als drei Tagen (deutlich) über 100.
👉 Das heißt, ab Samstag, 24.02.2021, 00:00 Uhr gilt bei uns im Landkreis eine Ausgangssperre.
Inwieweit die weiteren Einschränkungen des § 28 b IfSG greifen werden, hängt davon ab, in welchem Umfang das Land Hessen von der Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen Gebrauch machen wird. Darüber wird aber wohl erst heute entschieden. Und ein Inkrafttreten möglicher Verordnungen wird dann erst zu einem unbestimmten Zeitpunkt in der näheren Zukunft erfolgen. Das Land kann die Bestimmungen des § 28 b IfSG nicht abmildern, aber verschärfen.
Die weiteren Änderungen werden wir zeitnah auswerten und sie davon unterrichten.