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Umsetzung der Bundesregelungen im Infektionsschutzgesetz

Die Landesregierung übernimmt die Bundesregelungen zum Infektionsschutz in die Corona-Verordnung des Landes. Die Regelungen gelten ab Samstag, 24. April 2021.

Unsere Kitas in Neckartenzlingen haben am Montag noch geöffnet, bis wir die Notbetreuung geregelt haben.
Sie erhalten einen Elternbrief mit Anmeldung zur Notbetreuung.

Eine Übersicht der Änderungen:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/aktuelle-aenderungen-der-corona-verordnungen/?&pk_medium=social&pk_campaign=210423_facebook&pk_source=facebook&pk_keyword=coronavo

Eine Zusammenfassung der Regelungen für die wichtigsten Lebensbereiche:

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210423_Auf_einen_Blick_mit_Bundesregelungen_V2.pdf

Eine Liste mit den offenen/geschlossenen Einrichtungen und Aktivitäten:

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210420_Liste-offen-geschlossen.pdf

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.