🆕 Bundesinfektionsschutzgesetz - Hessische Regelungen
📆 24.04.2021
Liebe Hatzfelderinnen und Hatzfelder,
in Hessen werden die Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes übernommen. Die Hessische Landesregierung hat zudem Anpassungen an den bestehenden Corona-Verordnungen beschlossen. Diese sind in der aktuellen Lesefassung auf der Homepage des Landes www.hessen.de zu finden. Die durchgeführten Änderungen mit Begründung aus der beigefügten 32. Änderungsverordung zu entnehmen.
⚠️ Zukünftig gelten für die Festlegung der 7-Tages-Inzidenz nur noch die Werte des Robert-Koch-Instituts und nicht mehr die des Landkreises.
📑 Die wichtigsten Änderungen der hessischen Regelungen im Überblick:
🏫 Schule
🔹Inzidenz unter 100 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
Klasse 1-6: Wechselunterricht
Klasse 7-11: Wechselunterricht (ab dem 6. Mai)
Abschlussklassen: Präsenzunterricht
🔹Inzidenz bis 165 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
Alle Klassen: Wechselunterricht
🔹Inzidenz über 165 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
Abschlussklassen (und Förderschulen): Wechselunterricht
Alle anderen Klassen: Distanzunterricht mit Notbetreuung (Klasse 1-6)
⚠️Ausnahmen von der Maskenpflicht bei Abschlussprüfungen sind ausschließlich mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test möglich.
👩👩👧👦Kinderbetreuung / Kitas
🔹Inzidenz bis 165 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
Wie bisher: Appell an die Eltern, ihre Kinder – wenn möglich – zu Hause zu betreuen.
🔹Inzidenz ab 165 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
Notbetreuung.
🌡Tests von Kita-Kindern:
Wenn die zuständigen Kita-Träger sich entschließen, Kinder regelmäßig vor dem Kita-Besuch zu testen, übernimmt das Land die Hälfte der Kosten für die Schnelltests.
👉 Verwaltung, Träger, KiTa-Leitung und Elternbeirat werden sich nächste Woche abstimmen, ob und falls ja, unter welchen Bedingungen Tests vor dem KiTa-Besuch durchgeführt werden.
👨👩👧👦🚧Kontaktbeschränkungen
🔹Inzidenz unter 100 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
Treffen von zwei Haushalten erlaubt.
🔹Inzidenz über 100 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
1 Haushalt + 1 Person. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.
🏪 Geschäfte / Einkaufen:
🏪Lebensmitteleinzelhandel und Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs (wie bspw. Drogeriemärkte) bleiben geöffnet. Es gilt: Maskenpflicht und Kundenbegrenzung.
🏪Für alle weiteren Geschäfte (inkl. Baumärkte) gilt:
🔹Inzidenz unter 150 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
click & meet möglich, also das Einkaufen mit Terminvereinbarung und aktuellem Test. Es gilt: Maskenpflicht und Kundenbegrenzung.
🔹Inzidenz über 150 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
click & collect möglich, also das Abholen bestellter Waren.
😷Quarantäneverordnung:
🔹Personen mit vollständigem Impfschutz müssen nach Rückkehr aus dem Ausland nicht in Quarantäne, es sei denn, sie reisen aus einem Virusvarianten-Gebiet ein.
🔹Auch die Quarantänepflicht der Haushaltsangehörigen von Corona-Erkrankten entfällt für Personen mit vollständigem Impfschutz, es sei denn, der oder die Geimpfte zeigen Krankheitssymptome.