🆕 Bundesinfektionsschutzgesetz - Hessische Regelungen

📆 24.04.2021 Liebe Hatzfelderinnen und Hatzfelder, in Hessen werden die Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes übernommen. Die Hessische Landesregierung hat zudem Anpassungen an den bestehenden Corona-Verordnungen beschlossen. Diese sind in der aktuellen Lesefassung auf der Homepage des Landes www.hessen.de zu finden. Die durchgeführten Änderungen mit Begründung aus der beigefügten 32. Änderungsverordung zu entnehmen. ⚠️ Zukünftig gelten für die Festlegung der 7-Tages-Inzidenz nur noch die Werte des Robert-Koch-Instituts und nicht mehr die des Landkreises. 📑 Die wichtigsten Änderungen der hessischen Regelungen im Überblick: 🏫 Schule 🔹Inzidenz unter 100 (Landkreis / kreisfreie Stadt): Klasse 1-6: Wechselunterricht Klasse 7-11: Wechselunterricht (ab dem 6. Mai) Abschlussklassen: Präsenzunterricht 🔹Inzidenz bis 165 (Landkreis / kreisfreie Stadt): Alle Klassen: Wechselunterricht 🔹Inzidenz über 165 (Landkreis / kreisfreie Stadt): Abschlussklassen (und Förderschulen): Wechselunterricht Alle anderen Klassen: Distanzunterricht mit Notbetreuung (Klasse 1-6) ⚠️Ausnahmen von der Maskenpflicht bei Abschlussprüfungen sind ausschließlich mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test möglich. 👩‍👩‍👧‍👦Kinderbetreuung / Kitas 🔹Inzidenz bis 165 (Landkreis / kreisfreie Stadt): Wie bisher: Appell an die Eltern, ihre Kinder – wenn möglich – zu Hause zu betreuen. 🔹Inzidenz ab 165 (Landkreis / kreisfreie Stadt): Notbetreuung. 🌡Tests von Kita-Kindern: Wenn die zuständigen Kita-Träger sich entschließen, Kinder regelmäßig vor dem Kita-Besuch zu testen, übernimmt das Land die Hälfte der Kosten für die Schnelltests. 👉 Verwaltung, Träger, KiTa-Leitung und Elternbeirat werden sich nächste Woche abstimmen, ob und falls ja, unter welchen Bedingungen Tests vor dem KiTa-Besuch durchgeführt werden. 👨‍👩‍👧‍👦🚧Kontaktbeschränkungen 🔹Inzidenz unter 100 (Landkreis / kreisfreie Stadt): Treffen von zwei Haushalten erlaubt. 🔹Inzidenz über 100 (Landkreis / kreisfreie Stadt): 1 Haushalt + 1 Person. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. 🏪 Geschäfte / Einkaufen: 🏪Lebensmitteleinzelhandel und Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs (wie bspw. Drogeriemärkte) bleiben geöffnet. Es gilt: Maskenpflicht und Kundenbegrenzung. 🏪Für alle weiteren Geschäfte (inkl. Baumärkte) gilt: 🔹Inzidenz unter 150 (Landkreis / kreisfreie Stadt): click & meet möglich, also das Einkaufen mit Terminvereinbarung und aktuellem Test. Es gilt: Maskenpflicht und Kundenbegrenzung. 🔹Inzidenz über 150 (Landkreis / kreisfreie Stadt): click & collect möglich, also das Abholen bestellter Waren. 😷Quarantäneverordnung: 🔹Personen mit vollständigem Impfschutz müssen nach Rückkehr aus dem Ausland nicht in Quarantäne, es sei denn, sie reisen aus einem Virusvarianten-Gebiet ein. 🔹Auch die Quarantänepflicht der Haushaltsangehörigen von Corona-Erkrankten entfällt für Personen mit vollständigem Impfschutz, es sei denn, der oder die Geimpfte zeigen Krankheitssymptome. #HatzfeldBleibtBesonnen ☘🌞
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Hatzfeld (Eder) - Aktuelle Information veröffentlicht.
[#<Card::Document id: 61490>]