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🆕 3. Priorisierungsgruppe kann sich impfen lassen

📆 24.04.2021

Liebe Hatzfelderinnen und Hatzfelder,

📰die Landesregierung hat mitgeteilt, dass sich ab heute in Hessen auch Personen, die der dritten Priorisierungsgruppe nach der Corona-Impfverordnung des Bundes angehören, für ihre Corona-Schutzimpfung registrieren. Damit haben ab sofort insgesamt etwa 1,5 Million weitere in Hessen impfberechtigte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich für die persönliche Schutzimpfung gegen das Corona-Virus telefonisch oder online in den 28 hessischen Impfzentren zu registrieren oder bei den niedergelassenen Ärzten geimpft zu werden.

👉Personen, die der Priorisierungsgruppe 2 angehören und noch nicht geimpft sind, werden bei der Impfterminvergabe bevorzugt behandelt.

💉Priorisierungsgruppe 3: Wer ist jetzt impfberechtigt? (s. Bild)

Wie die bereits priorisierte Gruppe 2 ist die nun geöffnete Gruppe 3 ebenfalls sehr heterogen. Impfberechtigte der Priorisierungsgruppe 3 haben nach der bundesweiten Impfverordnung eine erhöhte Priorität und werden daher bevorzugt geimpft. Registrieren können sich alle Personen, die in §4 der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums genannt werden. Grundsätzlich lässt sich der Anspruch aus Alters-, Gesundheits- oder Berufsgründen ableiten.

🔹So befinden sich rund 700.000 Hessinnen und Hessen im Alter von 60 bis 69 Jahren in der Gruppe 3.

🔹Unabhängig von ihrem Alter gehören Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion auch zur Gruppe 3, z.B. Menschen mit akuten Herzleiden, Asthma, Rheuma oder Autoimmunerkrankungen.

🔹Aufgrund ihres Berufs sind neben Feuerwehrleuten und Katastrophenschützern eine Fülle von weiteren Personen impfberechtigt. Dazu gehören zum Beispiel Mitglieder und Beschäftigte von Verfassungsorganen (wie z.B. Bundes- und Landtagsabgeordnete, Teile der Verwaltung oder Wahlhelfer), Beschäftigte im Bereich Kritischer Infrastrukturen (z.B. Pharmawirtschaft oder Energieversorgung) oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lebensmitteleinzelhandels.

👉Der genaue Wortlaut der Impfverordnung mit Nennung der Berechtigten ist als Bild beigefügt. In der beigefügten Pressemitteilung des Landes sind ab Seite 5 wichtige Informationen zur Schutzimpfung aufgeführt.

👉Weitere Informationen rund um die Corona-Schutzimpfungen in Hessen finden Sie unter www.corona-impfung.hessen.de.

#HatzfeldBleibtBesonnen🌞☘

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