Einsatz für eine saubere Stadt

Die Stadtverwaltung bedankt sich bei allen, die bei der Landschaftsputzete mitgemacht haben. Wie auch in anderen Gemeinden kam die Aktion in St. Georgen sehr gut an. Insgesamt haben sich 227 Personen angemeldet und sich für eine saubere Landschaft engagiert. Darunter sind verschiedene Vereine, ein Kindergarten und auch Familien sowie Bürger*innen aus St. Georgen. Müllsäcke und Müllsammelstellen wurden vorab den Helfer*innen kontaktlos zugesandt und die Routen wurden entsprechend aufgeteilt.
Das Engagement für St. Georgen aus der Bürgerschaft war großartig und wir hoffen, dass die Wälder, Wanderwege und Anlagen in und um St. Georgen weiterhin sauber gehalten werden.

Allerdings sind auch Hausbesitzer, Grundstückseigentümer oder auch Mieter gemäß der geltenden Räum- und Streupflichtsatzung verpflichtet, den Gehweg vor ihrer eigenen Tür zu kehren. Hierzu gehört nicht nur die Streupflicht und die Verpflichtung zum Schneeräumen, sondern auch das Reinigen des Gehwegs von Verunreinigungen oder auch bspw. Laub und Unkraut. Im eigenen Interesse ist sicherzustellen, dass Passanten zu jeder Jahreszeit gefahrlos über den Gehweg gehen können, ohne zu riskieren, dass sie bspw. auf Schnee, Eis oder der berühmten Bananenschale ausrutschen.
Übernimmt man diese Pflicht nicht, kann es neben einem Bußgeld im Falle eines Schadens von Verkehrsteilnehmern auch zu Schadensersatzforderungen gegenüber dem Anlieger führen. Wenn dies aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, muss eine Reinigungsfirma beauftragt werden.

Ebenfalls bittet die Stadtverwaltung Eigentümer und Mieter, ihr „Grün“ nicht über die Grundstücksgrenzen ragen zu lassen. Es gibt Bepflanzungen, die über das übliche und erlaubte Maß hinaus wachsen, Zäune und Mauern überwinden und oftmals weit und gefährlich in den Straßenraum hinein ragen. Dort verdecken sie nicht nur die freie Sicht auf wichtige Verkehrsschilder, Hausnummern und Einmündungen, sondern engen zudem die Gehwege und Straßen erheblich ein.
Bitte beachten Sie: Anpflanzungen müssen so angelegt und unterhalten werden, dass sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.

Die Stadtverwaltung bittet zudem unsere Hundehalter darum, dass ihr Vierbeiner seine Notdurft nicht auf den Gehwegen, öffentlichen Grünanlagen, Spielplätzen, landwirtschaftlichen Flächen und privaten Vorgartenflächen hinterlässt. Sollte dennoch, aus Versehen, ein Hund seinen Kot auf oben genannten Stellen ablegen, so sind diese Hinterlassenschaften unverzüglich zu entfernen und zu Hause oder in den vorhandenen Hundestationen entsprechend zu entsorgen. Ansonsten drohen Bußgelder. Es ist nicht tolerierbar, dass die Hundekottüten massenweise in die Landschaft geworfen werden. Wir erinnern hierbei auch an die Leinenpflicht im Stadtgebiet.
Dieser Appell richtet sich ausdrücklich an all diejenigen, welche diese Hinterlassenschaften achtlos in der Hecke, Wiese oder landwirtschaftlichen Fläche entsorgen. Wir danken jedoch all den Hundehaltern, die verantwortungsbewusst handeln und mit gutem Beispiel voran gehen.
Die Standorte der Hundestationen in der Stadt und in den Ortsteilen finden Sie im Internet bei: www.st-georgen.de unter der Rubrik: Service / Formulare, Vordrucke & Formulare, Steuern und Gebühren.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung St. Georgen veröffentlicht.