Umsetzung des Lärmaktionsplans - Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt
Wie bereits angekündigt, hat die Straßenmeisterei des Landratsamtes Esslingen nun die Beschilderung des Lärmaktionsplans angebracht.
Dies beinhaltet eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h im Bereich zwischen dem Knotenpunkt an der Neckarbrücke entlang der Hauptstraße bis auf Höhe des Gebäudes Metzinger Straße 25.
Des Weiteren wurde in der Stuttgarter Straße und Tübinger Straße eine Begrenzung auf 30km/h nachts im Bereich zwischen der Einmündung zur Ostpreußenstraße und der Höhe des Gebäudes Tübinger Straße 4 angeordnet. Die Beschilderung hierzu erfolgt im Laufe der Woche. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in beide Fahrtrichtungen.
Bei Messungen auf der Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie ergaben sich für die o.g. Bereiche Überschreitungen der Lärmgrenzwerte. Aus diesem Grund wird die Geschwindigkeit wie beschrieben auf 30 km/h beschränkt.
Auch für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Höhe des Schulzentrums hat sich die Gemeinde eingesetzt. Dies wurde vom Landratsamt abgelehnt. Da die Schulen über die Auwiesenstraße und nicht direkt über die Metzinger Straße angebunden sind, besteht hier kein Sonderstatus. Des Weiteren ist der Bereich dort nicht vom Lärm gemäß der EU-Richtlinie betroffen. Die Begrenzung auf 30 km/h an dieser Stelle ist daher nach aktuellem Recht nicht möglich.
Weitere Informationen zum Lärmaktionsplan sind auf unserer Internetseite unter Themenbereich Lärmaktionsplan auf der Gemeindehomepage:
https://www.neckartenzlingen.de/buergerservice-politik/laermaktionsplan veröffentlicht.