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Zusammenarbeit Sozialämter Doppleschwand, Entlebuch, Hasle und Romoos

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat per 1. Februar 2023 das neue Sozialhilfegesetz in Kraft gesetzt. Die Gemeinden hatten in einer Übergangsfrist bis zum 1. September 2024 Zeit, die neuen, erhöhten gesetzlichen Anforderungen umzusetzen.
Es werden insbesondere Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung der Fachpersonen gestellt, wobei auch vorhandene Praxiserfahrung berücksichtigt wird. Durch die Anstellung von Bettina Renggli-Stöckli als Sozialarbeiterin FH werden diese Auflagen auf dem Sozialamt Entlebuch erfüllt.

Die Gemeinden Doppleschwand, Hasle und Romoos übertragen per 1. September 2024 der Gemeinde Entlebuch als Leistungserbringerin die Aufgaben der wirtschaftlichen und persönlichen Sozialhilfe sowie der Nothilfe.

Bei Anliegen haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich weiterhin bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde oder direkt beim Sozialamt Entlebuch zu melden. Für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Entlebuch bleibt alles unverändert.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde Entlebuch veröffentlicht.