Keine Namensliste für 2. Wahlgang

Am 22. September 2024 findet der zweite Wahlgang der Ersatzwahl für den
Stadtrat Romanshorn statt. Die Unterlagen werden den Stimmberechtigten
fristgerecht zugestellt. Entgegen dem ersten Wahlgang am 9. Juni 2024, bei der
niemand der Kandidierenden das absolute Mehr erreicht hatte, liegt den
Unterlagen wie im Gesetz über Wahlen und Abstimmungen vorgeschrieben keine
Namensliste bei. Massgebend für die Wahl ist im zweiten Wahlgang nun das
relative Mehr.

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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Stadthaus veröffentlicht.