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Nutzungsplanung. Öffentliche Auflage der beschlossenen Änderungen

Die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 15. Mai 2024 hat die Gesamtrevision der
Nutzungsplanung erlassen. An der Gemeindeversammlung sind diverse Abänderungsanträge
zur Nutzungsplanung gestellt und allesamt gutgeheissen worden. Zudem sind die vier Einwendungen an der Gemeindeversammlung ebenfalls gutgeheissen worden.

Von Bundesrechts wegen sind wesentliche Planänderungen nach der öffentlichen Auflage
zwingend neu aufzulegen. Alle beschlossenen Änderungen liegen nun während 20 Tagen, vom 28. August 2024 bis 17. September 2024, öffentlich auf.. Während der Auflagefrist kann gegen die beschlossenen Änderungen beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden.

GEMEINDERAT WOLFENSCHIESSEN
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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeinfos Wolfenschiessen veröffentlicht.