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Obstbäume dürfen geerntet werden!

Bürgerinnen und Bürger dürfen gerne die Früchte der kommunalen Obstbäume an Wegrändern in haushaltsüblichen Mengen ernten.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Bäume auf kommunalen Flächen (wie z.B. an Wirtschaftswegen oder Radwegen) stehen, und pflücken Sie vorsichtig, um die Bäume nicht zu verletzen.
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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Borchen veröffentlicht.