Schutzstreifen und/oder Radweg an der Münsterstraße
Aufgrund mehrerer Nachfragen zum Thema Schutzstreifen an der Münsterstraße während seiner offenen Bürgersprechstunde auf dem Wochenmarkt und diverser "Dorfgespräche", erläutert Bürgermeister Jörn Möltgen hier noch einmal ausführlich (!) die Notwendigkeit der Maßnahme und die Zukunftsperspektive mit dem Bau eines separaten Radwegs auf der westlichen Straßenseite.
Entlang der Münsterstraße, konkret an den Einmündungen der Seitenstraßen, kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen und Unfällen durch die Benutzung des gegenläufigen Fuß- und Radweges. Betroffen sind hierbei immer wieder ortsauswärts fahrende Fahrradfahrer/-innen. Schwerpunkt ist dabei die Einmündung „Am Stopfer“.
Aufgrund mehrerer polizeilich registrierter Unfälle (also nur die gemeldeten) wurde hier ein sogenannter Unfallschwerpunkt festgestellt.
Wenn ein Unfallschwerpunkt festgestellt wird, muss sich die Unfallkommission mit dem Thema befassen. Nach den rechtlichen Vorgaben des Landes, in denen die Arbeit der Unfallkommissionen in NRW geregelt ist, sind an Unfallhäufungsstellen und -linien Maßnahmen zu treffen, die geeignet, angemessen und durchsetzbar zur Beseitigung der jeweiligen Unfalllage sind.
Es musste also Änderungen geben. Aus diesem Grund hat es am 21. Mai 2024 eine anlassbezogene Unfallkommissionssitzung stattgefunden, bei der verschiedene Maßnahmen zur Beseitigung der Unfalllage kontrovers diskutiert. So wurde u.a. der Vorschlag unterbreitet, die Benutzungspflicht des Zweirichtungsradweges aufzuheben und den Radfahrer im Mischverkehr auf der Fahrbahn zu führen. Diesem Vorschlag hat die Gemeinde nicht zugestimmt.
Stattdessen wollte die Gemeinde an der linksseitigen Benutzungspflicht unter bestimmten Veränderungen bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr Münsterstraße/Schützenstraße und an den Einmündungen festhalten. Auch dieser Vorschlag war nicht mehrheitsfähig, u.a. da das von der Gemeinde vorgeschlagene Verkehrszeichen („STOP“) an den Einmündungen aufgrund „fehlender Kausalität“ zum Unfallgeschehen als nicht geeignet betrachtet wurde, um die Unfalllage zu beseitigen. Denn mindestens bei zwei der Unfälle haben sich die Fahrzeuge langsam in den Einmündungsbereich vorgetastet und es ist dennoch zur Kollision gekommen.
Hierzu gibt es auch eine relevante rechtliche Anmerkungen. Denn zu der konkreten Unfalllagebeurteilung kommt für die Zulässigkeit vom Zweirichtungsradweg wie an der Münsterstraße hinzu, dass gemäß VwV-StVO die „Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung […] insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden“. Demnach kommt aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde und der Bezirksregierung innerorts ein Benutzungsrecht nur ausnahmsweise und bei Vorliegen entsprechender Rahmenbedingungen (vorhandene Querungsmöglichkeiten, wenige Kreuzungen / Einmündungen etc. und ausreichende Sichtbeziehungen) in Betracht. Dem steht das beschriebene Unfallgeschehen an der Münsterstraße klar entgegen.
Im Kern war also festzuhalten, dass die gegenläufige Radwegnutzung weder rechtlich (!) noch aus Verkehrssicherungsabwägungen zu halten war.
Am 17.06.2024 hat daher ein weiterer Termin mit den beteiligten Behörden stattgefunden. Hierbei wurden dann Entscheidungen getroffen, die von der Gemeinde nun umzusetzen sind.
Als erstes ist als Sofortmaßnahme zur Beseitigung des Unfallgeschehens die Herstellung der erforderlichen Sichtfelder von den Stichstraßen zur Münsterstraße binnen einer vorgegeben Frist sicherzustellen. Ausgerechnet an einer wichtigen Stelle haben wir hier noch ein Problem, da dies bedeuten würde, dass ein Anlieger seinen Garten verkleinern müsste. Deshalb stehen wir hierzu noch im Austausch mit dem Anlieger und der anweisenden Behörde.
Als langfristige Maßnahme haben sich die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde und die Polizei als ständige UK-Mitglieder darauf verständigt, dass zudem die Planung eines Radwegs westlich der Münsterstraße wiederaufgenommen wird.
Da der Zeitraum bis zum Bau eines Radweges aufgrund der festgestellten Gefahrensituation zu lang ist, wurde die Gemeinde aufgefordert einen Schutzstreifen (ortsauswärts) als vorübergehende Maßnahme zur Beseitigung der Unfalllage einzurichten. Das ist quasi eine Kompromisslösung. Die einzige zulässige und durch übergeordnete Behörden akzeptierte alternative Lösung wäre gewesen, den Radverkehr normal im Mischverkehr auf der Straße zu führen.
Die Markierungsarbeiten kamen jetzt etwas kurzfristig, da der Bauhof des Kreises für uns tätig geworden ist. In den kommenden Tagen werden noch Pflasterarbeiten vorgenommen, da der Schutzstreifen an zwei Stellen plötzlich in den Grünstreifen führt. Das sollte kurzfristig behoben sein.
Zu beachten ist, dass Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch weiterhin in Gegenrichtung auf dem baulich getrennten, gemeinsamen Geh- und Radweg mit dem Fahrrad fahren und dabei von einer Aufsichtsperson begleitet werden dürfen (s. StVO § 2 Abs. 5), um die neuen Kitas an der Münsterstraße zu erreichen.
Zum Schutz der Kinder rund um die Kitas ist zwischenzeitig auch eine verkehrsrechtliche Anordnung für T 30 (wg. Kindergarten) in den Zeiten Mo-Fr 07-17 Uhr erfolgt. Diese wird zeitnah umgesetzt.
Wie geht es langfristig weiter? Als langfristige Lösung soll der Bau eines Radweges entlang der Münsterstraße auf der westlichen Seite erfolgen. Hierzu haben wir die hatte die Verwaltung bereits 2023 erste Pläne erarbeiten lassen, die kurzfristig an die aktuellen Entwicklungen angepasst wurden. Auf dieser Basis bittet die Verwaltung den Gemeinderat um Freigabe um die Planungen zügig voranbringen zu dürfen. Ferner wird die Verwaltung versuchen Fördermittel für den Bau des Radweges zu akquirieren. Nach Freigabe der Planung durch den Gemeinderat und Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für 2025/26 und ggf. Erhalt eines positivem Förderbescheids soll der Radweg schnellstmöglich errichtet werden.
Der Rat befasst sich mit dem Thema in seiner Sitzung am 10. Oktober und zuvor ist der Bau- und Umweltausschuss damit befasst.