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Installation einer solarbetriebenen Regenerationsanlage am Klosterweiher

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

vor wenigen Wochen informierten wir Sie über die Presse, über unsere BürgerApp und unsere Homepage umfassend über die Situation am und im Klosterweiher. Der Text hierzu ist weiterhin auf der städtischen Homepage unter „Aktuelles“ zu finden.
Zwischenzeitlich sind wir dabei, die ersten der im damaligen Bericht angedeuteten kurzfristgien Maßnahmen umzusetzen.
Hierzu gehört unter anderem die Installation einer solarbetriebenen Regenerationsanlage. Diese Anlage schöpft permanent über ein Fördermodul Oberflächenwasser ab, wodurch das nachströmende sauerstoffarme Wasser vom Grund dauerhaft durch die erzeugte Zwangszirkulation ausgetauscht wird.

Im kompletten Weiher entsteht eine sogenannte Rotationsblase, die kontinuierlich 24 h sauerstoffarmes Tiefenwasser mit sauerstoffreichen Oberflächenwasser vermischt.
Mit dem Sauerstoff am Seegrund wird die Bakterienwelt wieder belebt. Wir versprechen uns davon
• einsetzende Oxydation des Schlammes am Boden
• dadurch bemerkbarer Schlammabbau
• Verbesserung der Lebensbedingungen für das biologische Leben im See
• eine hoffentlich deutlich erkennbare Gesundung des Gewässers
Ob das so eintritt und den erhofften Erfolg bringt, werden wir in den nächsten Monaten hoffentlich erkennen.

Weitere Informationen zur Anlage finden Sie auf der Seite www.aquamotec.com, Zirkulationsanlagen/Solaranlagen (Modell 6 SI).

Diese Anlage haben wir zusätzlich zu den vom Gewässerbiologen Dr. Wurm vorgeschlagenen „Sofortmaßnahmen“ beschafft. Verwaltung und Gemeinderat wollen jedenfalls nichts unversucht lassen, um die Badesaison zu ermöglichen.
Alle Maßnahmen, die wir jetzt vornehmen sind dem Umstand geschuldet, dass uns seitens der Aufsichtsbehörde nicht erlaubt wurde, Frischwasser aus dem Sommeraubach und der Brigach direkt in den Weiher zu leiten. Uns fehlt dadurch die dringende Sauerstoffzufuhr. Ich verweise an dieser Stelle nochmals auf meinen Bericht zum Klosterweiher auf der Homepage.

Bevor wir überhaupt und eventuell Frischwasser über Leitungen am Biberstau vorbeileiten dürfen, ist uns auferlegt worden, eine wasserrechtliche Gestattung zu beantragen. Hierbei sollen dann folgende Anforderungen geprüft werden:
• Die natürlichen Rückhalteflächen im Biberstau müssen erhalten bleiben
• Das natürliche Abflussverhalten darf nicht wesentlich beeinträchtigt werden
• Naturraumtypische Lebensgemeinschaften müssen bewahrt werden
• Sonstige nachteilige Veränderungen des Gewässerzustandes oberhalb unseres Badegewässers müssen vermieden, oder soweit das nicht möglich ist, ausgeglichen werden.

Es handelt sich bei der geplanten Wasserentnahme mittels Rohrleitungen um einen Gewässerausbau, der an sehr umfangreiche Umweltprüfungen geknüpft werden kann.
Konkret bedeutet das, dass wir, obwohl der Klosterweiher ein künstlich angelegtes (Bade)-Gewässer ist, kein oder nur sehr bedingt Anspruch auf Zulauf von kühlem Frischwasser erheben dürfen. Unser Bedürfnis, den Weiher als Badesee nachhaltig nutzen zu können, ist nachrangig zum Biberschutz. Bevor wir konkrete Angaben dazu machen können, ob überhaupt und falls ja, wieviel Wasser wir aus den Bächen ableiten dürfen, müssen wir ein Ingenieurbüro beauftragen, das über die Sommermonate den Zustand und Zulauf im Biberstau erfasst.
Aus diesen Gründen versuchen wir nun, den Zustand des Gewässers unter anderem mit dieser Zirkulationsanlage auf einen Zustand zu bringen, der das Baden erlaubt, die Wasserqualität hoch hält, während parallel dazu weitere zusätzliche Alternativen für eine Gewässersanierung geprüft werden.
Ebenso sind wir derzeit dabei, die große Maßnahme, nämlich wie die Entschlammung des Weihers erfolgen kann, in Erfahrung zu bringen.

Eines muss aber bei allem, was wir prüfen und künftig unternehmen wollen klar sein: Stand heute hat der Biber absoluten Vorrang vor dem Weiher. Der Biber durfte sich unmittelbar vor dem Zulauf des Weihers ausgebreiten. Wir gehen deshalb davon aus, dass wir selbst nachdem das Gewässer vom Schlamm befreit sein sollte, Maßnahmen wie Sauerstoffzufuhr usw. notwendig sein werden, um den Weiher vor Sauerstoffmangel zu bewahren.
Die Zirkulationsanlage wurde zunächst für ein Jahr gemietet. Wir beabsichtigen aber, je nach Wirkungserfolg, die Anlage im nächsten Jahr zu kaufen. Der Kaufpreis beträgt ca. 50.000€, je nach Ausstattung auch etwas höher. Beim Kauf wird uns die Miete von 10 Monaten auf den Kaufpreis angerechnet.

Der Stadt und dem Gemeinderat war es sehr wichtig, nichts unversucht zu lassen, um das Gewässer mit dem notwendigen Sauerstoff zu versorgen. Ob wir es dadurch schaffen, eine erneute Algenbildung zu verhindern, bleibt zu hoffen. Eine Garantie dafür gibt es nicht. Wichtig ist aber, Sauerstoff an den Gewässergrund zu bekommen. Das wird mit dieser Anlage lt. Hersteller sichergestellt.

Zwischenzeitlich haben sehr viele Seen ähnliche Probleme. Wir waren mit einigen Kommunen bzw. Vereinen in Kontakt, die solche Anlagen in Betrieb haben. Die Rückmeldungen, die wir erhalten haben, waren positiv.

Wärmere Sommer, weniger Niederschläge und weniger Wasserzufuhr bringen Veränderungen mit sich. Wir hoffen nun, dass wir mit dieser Anlage, die für Seen bis 6 Hektar ausgelegt ist und kontinuierlich das Wasser umwälzt, sowie mit weiteren kurzfristigen Maßnahmen die richtigen Entscheidungen getroffen haben.

Michael Rieger
Bürgermeister

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung St. Georgen veröffentlicht.