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Informationen zur Grundsteuerreform 2025

ℹ️ Ab dem Jahr 2025 tritt in Deutschland eine umfassende #Reform des #Grundsteuersystems in Kraft. Diese Anpassung geht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück, das die bisherige Grundsteuer als nicht mehr verfassungsgemäß eingestuft hat.

⁉️🗯 Was ihr #wissen solltet...

🔹 Der Niedersächsische Landtag hat daraufhin das Niedersächsische #Grundsteuergesetz (NGrStG) verabschiedet. Zum 01.01.2025 wird die Grundsteuer nun auf Grundlage des Niedersächsischen Flächen-Lage-Modells erhoben. Dabei werden sowohl die Fläche des Grundstücks als auch dessen Lage berücksichtigt. 📏📍

🔹 #Ziel ist eine aufkommensneutrale Reform – Das bedeutet u. a.: Es sollen keine zusätzlichen Einnahmen durch die Kommunen generiert werden sollen. 💶🚫

🔹 Stadt Northeim beabsichtigt das Ziel der #Aufkommensneutralität und damit ein im Vergleich zum Jahr 2024 konstantes Grundsteueraufkommen zu realisieren. Derzeit ergeben sich aufkommensneutrale Hebesätze für die

👉 Grundsteuer A in Höhe von rd. 450 % und
👉 Grundsteuer B von rd. 400%.

🔄 Die Umstellung auf das neue Grundsteuersystem soll also nicht zu höheren Grundsteuererträgen im Haushalt der Stadt Northeim führen und die Grundstückseigentümer*innen in ihrer Gesamtheit nicht mit höheren Abgaben belasten. Zu betonen ist jedoch, dass es zwischen den einzelnen Objekten zu Belastungsverschiebungen kommen kann. Die Grundsteuer wird sich also für einige Objekte erhöhen, während es bei anderen zu Senkungen kommt. Diese Belastungsverschiebungen sind der Reform allerdings unabdingbar und zwingende Konsequenz der Umsetzung der Grundsteuerreform. 🏠⚖️

🔎 Die Stadt Northeim behält sich vor, eine erneute #Überprüfung der aufkommensneutralen Hebesätze zum Stichtag 15.10.2024 durchzuführen. Sollte es zu nicht unerheblichen Änderungen kommen, werden die Hebesätze zur Beschlussfassung im Rat am 24.10.2024 angepasst.

Darüber hinaus kann eine Anpassung der Hebesätze bis zum 30.06.2025 rückwirkend zum 01.01.2025 erfolgen. 📅

📬 #Grundabgabenbescheide für 2025 werden voraussichtlich Ende November 2024 versendet.

Fragen zur Zusammensetzung des vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrags sind bitte direkt an das Finanzamt zu richten.

Diese Meldung findet ihr auch unter https://www.northeim.de/startseite-details/grundsteuerreform-aufkommensneutrale-hebesaetze-2025.html

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Northeim veröffentlicht.