Bild im Zusammenhang mit dem Beitrag

Antrag auf Prämienverbilligung bereits eingereicht?

Noch bis Ende Oktober 2024 können Gesuche um Prämienverbilligung für das Jahr 2025 eingereicht werden. Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen, die am 1. Januar 2025 im Kanton Luzern steuerrechtlichen Wohnsitz haben und deren Krankenkassenprämien einen bestimmten Prozentsatz ihres massgebenden Einkommens übersteigen.

Wer in den vergangenen Jahren bereits ein Gesuch eingereicht hat, wurde mit einem Gesuch oder einer E-Mail mit Anmeldelink bedient. Die Auszahlung eines allfälligen Anspruchs erfolgt direkt an die Krankenkasse.

Weitere Informationen sowie der Link zur Anmeldung sind auf der Website der Ausgleichskasse Luzern abrufbar: https://www.was-luzern.ch/praemienverbilligung.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde Entlebuch veröffentlicht.