Grundsteuer
2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuererhebung auf Grundlage der Einheitsbewertung als verfassungswidrig. Daraufhin beschloss das Land Baden-Württemberg 2020 ein neues Grundsteuergesetz mit „Stichtag“ 01. Januar 2025.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Rheinfelden (Baden) veröffentlicht.