Öffentliche Auflage Teil GWP Verbindung EWD-Gerlafingen

Öffentliche Planauflage Gestützt auf § 15ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 19. September 2024 werden folgende Planunterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt: Teil GWP Verbindung EWD – Gerlafingen Orientierend können zu dem eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden): Bericht Teil GWP Verbindung EWD – Gerlafingen Situation Verbindungsleitung Derendingen – Gerlafingen Bauprojekt Längenprofil Verbindungsleitung EWD – Gerlafingen Bauprojekt Grabenprofil Verbindungsleitung EWD – Gerlafingen Bauprojekt Detailplan Bach Verbindungsleitung EWD – Gerlafingen Bauprojekt Mess- und Regelschacht Verbindungsleitung EWD – Gerlafingen Bauprojekt Die Akten können vom 27. September bis zum 28. Oktober 2024 bei der Bauverwaltung Gerlafingen während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen oder auf der Webseite der Gemeinde www.gerlafingen.ch abgerufen werden. Einsprachen sind innerhalb der Auflagezeit beim Gemeinderat Gerlafingen, Kriegstettenstrasse 3, 4563 Gerlafingen, schriftlich und begründet per Post im Doppel einzureichen. Einsprachefrist: 28. Oktober 2024 (Poststempel) Der Gemeinderat Zum vollständigen Artikel
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