Öffentliche Auflage "Wasserstoff-Produktionsanlage"
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Gerlafingen bringt, gestützt auf § 15 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 03.12.1978, folgende Gestaltungsplandokumente zur öffentlichen Auflage:
Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften «Wasserstoff-Produktionsanlage»
Gestaltungsplan 1:500
Sonderbauvorschriften
Raumplanungsbericht (informativ)
Kurzbeschrieb Heckenfeststellung Ersatz (informativ)
Umweltverträglichkeitsbericht (informativ)
Die Akten können vom 27. September bis zum 28. Oktober 2024 bei der Bauverwaltung Gerlafingen während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen oder auf der Webseite der Gemeinde www.gerlafingen.ch abgerufen werden.
Einsprachen sind innerhalb der Auflagezeit beim Gemeinderat Gerlafingen, Kriegstettenstrasse 3, 4563 Gerlafingen, schriftlich und begründet per Post im Doppel einzureichen.
Einsprachefrist: 28. Oktober 2024 (Poststempel)
Der Gemeinderat
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