Öffentliche Mitwirkung "Gländ"

Öffentliche Mitwirkung

Der Gemeinderat Gerlafingen bringt, gestützt auf §3 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 03.12.1978, folgende Gestaltungsplandokumente zur öffentlichen Mitwirkungsauflage:

Teilzonen- und Erschliessungsplan «Gländ»

Situation 1:1’500
Raumplanungsbericht

Die Akten können vom 27. September bis zum 28. Oktober 2024 bei der Bauverwaltung Gerlafingen während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen oder auf der Webseite der Gemeinde www.gerlafingen.ch abgerufen werden.

Während der Auflagefrist kann jede Person schriftlich und begründet Einwendungen erheben und/oder Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind bis spätestens am 28. Oktober 2024 (Poststempel) an die Bauverwaltung Gerlafingen zu richten.

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag.

Sollten Sie Fragen haben, gibt Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne Auskunft.
Der Gemeinderat
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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Infos Gerlafingen veröffentlicht.