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Für die Kirchengemeinde St. Luzia Oberveischede hat der Kirchenvorstand am 04.03.2021 eine neue Friedhofssatzung beschlossen. Die Satzung wurde am 25.03.2021 GZ: 1.71/1522.2.30#70412/523/1-2020 in Paderborn Kirchen aufsichtlich genehmigt und ist ab sofort gültig. Gleichzeitig treten eine neue Friedhofsgebührensatzung sowie ein Gebührentarif in Kraft. Der Gebührentarif bzw. die Friedhofsgebührensatzung wurde mit Datum vom 28. April 2021 AZ: 48.4-11 von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigt. Nachfolgend die wesentlichen Änderungen: Die Ruhezeit für Erdbestattungen bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und für Aschenbeisetzungen beträgt jeweils 20 Jahre. Die Ruhezeit für Erdbestattungen bei Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr beträgt 25 Jahre. (§10) Nach dieser Änderung können Reihengrabstätten (Einzelgräber) oder Wahlgrabstätten (Doppelgräber) ab sofort nach 25 Jahren entfernt werden. Die Absicht die Grabstelle zu entfernen ist der Friedhofsverwaltung (Kirchenvorstand) mitzuteilen. Es dürfen nur von der Kirchengemeinde zugelassene Gewerbetreibende diese Arbeiten auf dem Friedhof vornehmen, da eine fachgerechte Abräumung und Einebnung gewährleistet sein muss. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Nutzungsberechtigten und dem Gewerbetreibenden. (§24) Für Grabmale und sonstige bauliche Anlagen dürfen nur Materialien verwendet werden die ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit hergestellt wurden. (§20) Die Friedhofssatzung und Friedhofgebührensatzung liegen zur Ansicht in der Kirche (Schriftenstand) aus und können auf der Website des Pastoralverbundes unter https://pv-olpe.de/gemeinschaft/gemeinden/pfarrvikarie-st-luzia-oberveischede/friedhof/ heruntergeladen werden.