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Lärmschutzbau an der B 64: Neue Lärmschutzwand wird errichtet – Verkehrseinschrä

Ab dem 23. Oktober 2024 bis voraussichtlich zum 31. Januar 2025 wird an der Bundesstraße B 64 der Bau der noch fehlenden Lärmschutzwand fortgesetzt. Das Bauvorhaben betrifft den Bereich oberhalb der neuen Unterführung des Baugebiets Lerchenweg auf beiden Seiten der B 64.
Die Maßnahme dient dem Schutz der Anwohner vor Lärm und der Verbesserung der Lebensqualität in den angrenzenden Wohngebieten. Durch die Errichtung der Lärmschutzwand soll der Verkehrslärm entlang der stark befahrenen Bundesstraße deutlich reduziert werden.
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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung Delbrück veröffentlicht.