Einwasserungsverbot für den Walensee
Im Zürichsee wurden Quaggamuscheln entdeckt. Damit diese invasive Muschel nicht mit Booten in den Walensee verschleppt wird, verfügt der Kanton St.Gallen per sofort ein Einwasserungsverbot für den Walensee.
Dies als Übergangsmassnahme, bis andere Vorgaben vor invasiven gebietsfremden Tieren und Pflanzen umgesetzt sind.
Das Einwasserungsverbot für Schiffe gilt ab 17. Oktober 2024.
Ausgenommen sind Schiffe, die während den letzten drei Jahren in keinem anderen Gewässer als dem Walensee eingewassert waren. Ein Verstoss gegen diese Allgemeinverfügung wird mit Busse bestraft. Die Verfügung gilt längstens bis zum 31. Mai 2025.
Das Auswassern ist weiterhin ohne Einschränkung möglich. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website des Amtes für Natur Jagd und Fischerei unter folgendem Link: Walensee schützen | sg.ch