Richtlinie zur Förderung und Sicherstellung der ärztlichen Versorgung
Der Rat der Gemeinde Sonsbeck hat eine „Richtlinie zur Förderung und Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in der Gemeinde Sonsbeck“ beschlossen.
Mit der Förderrichtlinie wurde ein transparentes Instrument geschaffen, mit dem die Gemeinde Sonsbeck einen Anreiz bieten kann, um der sich ab dem 01.10.2021 abzeichnenden Tendenz einer Unterversorgung, insbesondere im Bereich der hausärztlichen Versorgung, entgegenzuwirken. Die als Anhang beigefügte Förderrichtlinie regelt geeignete finanzielle Maßnahmen, um die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Gebiet der Gemeinde Sonsbeck zu gewährleisten, zu verbessern und zu fördern.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Sonsbeck veröffentlicht.