Bild im Zusammenhang mit dem Beitrag

kantonales Energiegesetz / Änderungen ab 1. März 2025

Das kantonale Energiegesetz hat sich bewährt. Nun folgen Änderungen, welche der Logik der Thematik entsprechen

Ab dem 1. März 2025 wird das Energiegesetz des Kantons Luzern die bisherige Forderung nach Eigenstromerzeugung verschärfen. Diese Forderung ist die schlüssige Ergänzung aus der bereits umgesetzten Praxis: Wird eine Stromerzeugungsanlage installiert, so geschieht dies meistens auf dem ganzen Dach. Der grosse Unterschied des neuen Gesetzes dürfte darin liegen, dass nun auch Dächer bei Sanierungen mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet werden müssen. Für geschützte Objekte sieht das Energiegesetz Ausnahmen vor.
Wie gross Photovoltaikanlagen dimensioniert werden, wird die neue Energieverordnung des Kantons beinhalten. Bis die Verordnung und die kantonale Vollzugshilfe veröffentlicht wird, kann die Anwendungshilfe des Gebäudestandards Minergie (Kap. 11, Eigenstromerzeugung) zur Planung verwendet werden. Über weitere Details wird zu gegebener Zeit informiert.
Weitere Anpassungen im Kantonalen Energiegesetz werden kommen. Auch dazu informieren wir Sie laufend.

Weiterführende Links:
www.umweltberatung-luzern.ch/pv

Gerne beraten wir Sie kostenlos – Ihre Umweltberatung Luzern
Kostenlose Auskünfte zu Umwelt und Energie für alle Luzernerinnen und Luzerner
www.umweltberatung-luzern.ch

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Info veröffentlicht.