Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer zum 15.11.2024

Zum 15.11.2024 werden die 4. Raten der Grundsteuer sowie der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zur Zahlung fällig.
Wir bitten die Steuerschuldner um Beachtung.
Den Teilnehmern am SEPA-Lastschriftverfahren wird fristgerecht abgebucht.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Rathaus / Verwaltung (intern) veröffentlicht.