
Mitwirkung Gestaltungsplanverfahren "Striitholz"
Am Dienstag, 29. Oktober 2024 wurde die Bevölkerung von Hefenhofen an einem umfassenden Informationsanlass über den aktuellen Planungsstand für einen Gestaltungsplan im Gebiet Striitholz informiert. In einem umfassenden Prozess wurde über einen Zeitraum von über 2 Jahren die notwendigen Grundlagen erarbeitet.
Zweck des Gestaltungsplan besteht darin, «eine haushälterische, qualitativ hochstehende und gut an die ortsbaulichen Gegebenheiten angepasste Bebauung sowie eine gute Umgebungsgestaltung im Einklang mit dem Prinzip der "Schwammstadt" zu gewährleisten. Zudem werden eine zweckmässige Erschliessung und eine flächensparende Parkierung gesichert sowie eine umweltschonende Wärmeversorgung angestrebt.»
Die Bevölkerung ist aufgefordert sich mit den präsentierten Planungsunterlagen auseinander zu setzen. Gleichzeitig mit der Präsentation ist die Mitwirkung durch die Bevölkerung gestartet.
Mitwirkungsfrist: 29. Oktober bis 20. Dezember 2024
Auflageort: Bauverwaltung Hefenhofen, Amriswilerstrasse 30, 8580 Hefenhofen
Sie sind eingeladen in den Gestaltungsplanentwurf Einsicht zu nehmen und Ihre Anregungen einzubringen. Zum Entwurf kann sich jedermann äussern. Eingaben sind innerhalb der Mitwirkungsfrist schriftlich (§ 2 PBV) an die Gemeinde Hefenhofen, Amriswilerstrasse 30, 8580 Hefenhofen, zu richten.
Unterlagen:
https://www.hefenhofen.ch/verwaltung/abteilungen/oeffentliche-auflage-baugesuche