Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterwahl am 03.11.2024

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist noch morgen, Donnerstag, 31.10.2024 bis 18.00 Uhr im Einwohnermeldeamt, Planstr. 9 möglich.

Es kann auch eine dritte Person schriftlich mit der Abholung bevollmächtigt werden.

Die Onlinebeantragung von Briefwahlunterlagen ist nur noch bis Donnerstag, 31.10.24, bis 12.00 Uhr möglich.

Die Zeitspanne am Samstag von 11 Uhr bis 12 Uhr ist nur für besondere Notfälle vorgesehen und muss schriftlich begründet werden.

Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein an der Wahl teilnehmen – entweder per Briefwahl oder gegen Vorlage des erhaltenen Wahlscheins im Wahllokal am Wahlsonntag.

In besonderen Ausnahmefällen können noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies gilt auch, wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.

Wer noch durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag, in einem Briefkasten der Rathäuser (Planstraße 2 oder 9) eingeworfen wird. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.