Gemeindeversammlung

Adresse

AULA Schulhaus Schulgasse, Schulgasse 3, Grosshöchstetten

Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

Donnerstag, 11. Dezember 2025, 19.30 Uhr, in der Aula des Schulhauses Schulgasse, Schulgasse 3, Grosshöchstetten

Traktanden

Budget 2026
Genehmigung

Botschaftstext
Unterlagen Budget 2026

Gemeindeliegenschaften Verpflichtungskredite Heizungserneuerung (Anschluss Fernwärme)


Liegenschaft Gemeindehaus, Kramgasse 3
Genehmigung einmaliger und wiederkehrender Verpflichtungskredit




Liegenschaft Gemeindestöckli, Schulgasse 2
Genehmigung einmaliger und wiederkehrender Verpflichtungskredit




Liegenschaft Wältihaus, Alpenweg 4
Genehmigung einmaliger und wiederkehrender Verpflichtungskredit
Liegenschaft Garderobengebäude Arniacher, Talackerweg Genehmigung einmaliger und wiederkehrender Verpflichtungskredit

Botschaftstext
Unterlagen Gemeindeliegenschaften

 

   3. Gewerbegasse, Umlegen öffentliche Abwasserleitung
        Genehmigung Verpflichtungskredit

        Botschaftstext 

   4. Orientierungen 

   5. Verschiedenes / Verabschiedungen

 

Botschaft, Aktenauflage
Über die Traktanden wird im „Dorf-Spiegel“ informiert (Erscheinungsdatum am 28.11.2025). Das Detailbudget liegt 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Fragen zu den Geschäften können auch bereits vorgängig an die Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten eingereicht werden ([email protected]).

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden. Soweit Vorbereitungshandlungen (wie die Ansetzung der Gemeindeversammlung, Traktandenliste oder die Erläuterungen zu den Traktanden) angefochten werden sollen, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation bzw. ab Zustellung der Abstimmungserläuterungen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 30 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einsprachen gegen das Protokoll sind schriftlich an den Gemeinderat zur richten. Der Gemeinderat entscheidet über eingegangene Einsprachen abschliessend und genehmigt das Protokoll. Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger freundlich zur Gemeindeversammlung ein. Stimmberechtigt sind alle Personen, die das eidgenössische und kantonalen Stimmrecht besitzen und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Grosshöchstetten angemeldet sind. Im Anschluss an die Gemeindeversammlung wird zum Abschluss der Legislaturperiode ein kleiner Apero offeriert.
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