Gemeindeversammlung

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AULA Schulhaus Schulgasse, Schulgasse 3, Grosshöchstetten

Die Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2023 hat die traktandierten Geschäfte behandelt und genehmigt.

Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde
Donnerstag, 22. Juni 2023, 19.30 Uhr, in der Aula des Schulhauses Schulgasse, Schulgasse 3, Grosshöchstetten
 

Traktanden

1. Jahresrechnung 2022 - Genehmigung

2. Dreifachsporthalle - Genehmigung Planungskredit

3. Kleintanklöschfahrzeug Feuerwehr - Kenntnisgabe Kreditabrechnung

4. ICT-Infrastruktur Schule - Kenntnisgabe Kreditabrechnung

5. Orientierungen aus dem Gemeinderat

Zone mit Planungspflicht ZPP Bühlmatte
Schwimmbad
Zwischennutzung Schulanlage Schlosswil
ARA Kiesental AG
Wärmeverbund
Regionale Alters- und Generationenarbeit
Pumptrack
Projekt Weyer
Öffentliche Sicherheit, Aktuelles

6. Verschiedenes

 

Botschaft, Aktenauflage
Über die Traktanden wird im „Dorf-Spiegel“ informiert (Erscheinungsdatum am 9.6.2023). Weiter liegen die Akten zur Jahresrechnung 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Fragen zu den Geschäften können auch bereits vorgängig an die Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten eingereicht werden (info@grosshoechstetten.ch).

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.

Soweit Vorbereitungshandlungen (wie die Ansetzung der Gemeindeversammlung, Traktandenliste oder die Erläuterungen zu den Traktanden) angefochten werden sollen, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation bzw. ab Zustellung der Abstimmungserläuterungen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 30 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einsprachen gegen das Protokoll sind schriftlich an den Gemeinderat zur richten. Der Gemeinderat entscheidet über eingegangene Einsprachen abschliessend und genehmigt das Protokoll.

Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger freundlich zur Gemeindeversammlung ein. Stimmberechtigt sind alle Personen, die das eidgenössische und kantonalen Stimmrecht besitzen und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Grosshöchstetten angemeldet sind.
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