Förderverein Kindertagesstätte Abenteuerland e. V.

Offen
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Beitreten
Förderung der Kinder in der Kindertagesstätte Abenteuerland Großenlüder

1. Der Verein hat das Ziel, die Förderung von Bildung und Erziehung der Kinder

im Kindergarten materiell und finanziell zu unterstützen. Der Satzungszweck

wird verwirklicht insbesondere durch die Ausstattung und Renovierung des

Kindergartens.

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im

Sinne des Abschnitts ,,steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der

Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

Zwecke.

3. Mittel zur Erreichung des Zwecks sind insbesondere:

a. Jährliche Mitgliedsbeiträge, deren Höhe durch Beschluss der

Mitgliederversammlung festgelegt wird,

b. freiwillige Spenden,

c. Erlöse aus Veranstaltungen.

4. Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet

werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd

sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

6. Es ist jeweils zu prüfen, ob vorgesehene Ausgaben aufgrund einer

gesetzlichen Verpflichtung aus öffentlichen Mitteln finanziert werden können.

7. Am Schluss des Geschäftsjahres wird eine Kassenprüfung durch zwei

Vereinsmitglieder, die nicht dem Vorstand angehören dürfen und von der

Mitgliederversammlung zu wählen sind, vorgenommen. Über das Ergebnis ist

der Mitgliederversammlung bericht zu erstatten