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1. Der Verein hat das Ziel, die Förderung von Bildung und Erziehung der Kinder
im Kindergarten materiell und finanziell zu unterstützen. Der Satzungszweck
wird verwirklicht insbesondere durch die Ausstattung und Renovierung des
Kindergartens.
2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts ,,steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der
Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
3. Mittel zur Erreichung des Zwecks sind insbesondere:
a. Jährliche Mitgliedsbeiträge, deren Höhe durch Beschluss der
Mitgliederversammlung festgelegt wird,
b. freiwillige Spenden,
c. Erlöse aus Veranstaltungen.
4. Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
6. Es ist jeweils zu prüfen, ob vorgesehene Ausgaben aufgrund einer
gesetzlichen Verpflichtung aus öffentlichen Mitteln finanziert werden können.
7. Am Schluss des Geschäftsjahres wird eine Kassenprüfung durch zwei
Vereinsmitglieder, die nicht dem Vorstand angehören dürfen und von der
Mitgliederversammlung zu wählen sind, vorgenommen. Über das Ergebnis ist
der Mitgliederversammlung bericht zu erstatten