Aucune entrée trouvée
Betreten von Wiesen und Äckern durch Hunde
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet bzw. nur so weit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem G... Plus de
Leinenpflicht
Hunde sind gemäss der kantonalen Jagdverordnung im Wald und am Waldrand während der Setzzeit des Wildes vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstras... Plus de
Entsorgen Hundekot
In Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie entlang von Strassen und Wegen muss der Hundekot aufgenommen und in Abfallbehältern (Robidog) entsorgt werden. Missachtet ein Hundehalter diese Pflicht,... Plus de
Hundetaxe 2022/2023
Im Mai wird die Hundetaxe fällig, welche der Wohngemeinde jährlich zu entrichten ist. Die Höhe der Taxe bleibt unverändert und beträgt im Kanton Aargau 120 Franken pro Hund. Die Rechnungen werden im M... Plus de
Melde- und Auskunftspflicht von Liegenschaftsbesitzern und Verwaltern
Die Einwohnerkontrolle orientiert alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Liegenschaftsbesitzer und Verwalter an ihre Meldepflicht. Gemäss § 7 Register- und Meldegesetz (RMG) sind Personen, welche... Plus de