Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen

Wahlberechtigte haben auch zur Bundestagswahl am 23.02.2025 wieder das Recht, das Wählerverzeichnis einzusehen und so die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten zur eigenen Person zu überprüfen. Der Zeitraum zur Einsichtnahme ist der 03.02.2025 bis zum 07.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Lichtenau.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.

Wahlscheine (zum Beispiel für die Briefwahl oder zum Wählen in einem nicht für die eigene Person zugewiesenen Wahllokal) können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21.02.2025, 15.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde beantragt werden.

Die Bekanntmachung mit weiteren Informationen finden Sie hier: https://lichtenau.de/de/aktuelles/meldungen/Bundestagswahl-2025.php

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung Lichtenau veröffentlicht.