Nachwuchs für Wildtiere – Leinenpflicht für Hunde ab April
Mit dem Frühling beginnt für die Wildtiere die Setz-, Brut- und Aufzuchtzeit ihres Nachwuchses. In dieser reagieren die Tiere in Wald und Feld sowie am Birsufer besonders anfällig auf Störungen.
Hunde müssen deshalb vom 01. April bis am 31. Juli 2025 im Waldgebiet und am Waldrand sowie am Birsufer an der Leine geführt und auf den Wegen gehalten werden.
Die Gemeindepolizei sowie der Ordnungsdienst der Gemeinde Aesch werden die Einhaltung der Leinenpflicht kontrollieren.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus der Gemeindeverwaltung Aesch veröffentlicht.