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Verwaltungsgericht weist Beschwerde ab
Das Verwaltungsgericht weist eine Beschwerde eines Romanshorner Stimmberechtigten ab und macht so den Weg frei für weitere Schritte beim revidierten Rahmennutzungsplan der Hafenstadt.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Stadthaus veröffentlicht.