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Neues Energiegesetz tritt in Kraft – Was Hausbesitzende wissen müssen

Am 1. April 2025 tritt das revidierte Energiegesetz im Kanton Aargau in Kraft. Es betrifft alle, die in den nächsten Jahren ein Bau- oder Sanierungsvorhaben planen – insbesondere beim Heizungsersatz oder bei energetischen Verbesserungen.
Neu
Beim Heizungsersatz dürfen höchstens 90 % der Energie aus fossilen Quellen stammen
Elektroboiler & Direktheizungen: Einschränkungen bei Ersatz und Meldepflichten
Fördergelder für nachhaltige Sanierungen und Neubauten verfügbar
Beratung durch energieberatungAARGAU – kostenlos & unabhängig

Detaillierte Infos: ag.ch/energiegesetz
Beratung: 062 835 45 40 | ✉ [email protected]

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