Unentgeltliche Rechtsauskunft 2026
Seit vielen Jahren betreut der Aargauische Anwaltsverband beinahe sämtliche Rechtsauskunftsstellen im Kanton, die gemeinsam mit den Gemeinden festgelegt worden sind. Damit nimmt der Verband eine öffentliche Aufgabe wahr, denn gemäss § 97 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Aargau «sorgt der Kanton für unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen». Die Verbandsmitglieder erteilen ihre Rechtsauskünfte ohne Entschädigung; die Auskünfte sind für den Rechtssuchenden gratis. Die Dienstleistung des Verbandes wird sehr geschätzt. Die Rechtsauskunftsstellen werden entsprechend rege benutzt.
Die Termine für die Rechtsauskunftsstellen sind im beigefügten PDF zu finden.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Aus dem Gemeinderat veröffentlicht.