Hauswirtschaftliche Leistungen im Kanton Aargau
Gemäss Pflegegesetz werden hauswirtschaftliche Leistungen im Kanton Aargau von Spitexorganisationen (für alle Altersstufen) sowie von Pro Senectute Aargau (für Personen ab 60 Jahren und IV-Bezügerinnen und -Bezüger) erbracht.
Im Regelfall übernimmt Pro Senectute Aargau die hauswirtschaftlichen Leistungen, wenn ein längerer Leistungsbezug absehbar ist.
Mit der Spitex NOA bestand bereits eine Leistungsvereinbarung. Der Gemeinderat Mellikon hat nun ab dem 1. Januar 2026 auch eine Leistungsvereinbarung mit Pro Senectute abgeschlossen.
Dadurch profitieren Einwohnerinnen und Einwohner von Mellikon von einem vergünstigten Tarif. Ziel ist es Menschen, die im Alter Hilfe zu Hause benötigen, zu unterstützen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an:
Pro Senectute Aargau
Beratungsstelle Bezirk Zurzach
Hauptstrasse 48
5330 Bad Zurzach
E-Mail: [email protected]
Telefon: 056 249 13 30