2G-Optionsmodell für städtische Veranstaltungen
Die seit dem 15. Oktober geltende neue Corona-Verordnung des Landes räumt insbesondere Veranstaltern die Möglichkeit ein, Veranstaltungen unter Einhaltung der 2 G-Regelung durchzuführen. Dies bedeutet, dass nur genesene oder geimpfte Personen an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. Im Gegenzug entfällt die Maskenpflicht und das Abstandsgebot.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Rheinfelden (Baden) veröffentlicht.