2G-Optionsmodell für städtische Veranstaltungen

Die seit dem 15. Oktober geltende neue Corona-Verordnung des Landes räumt insbesondere Veranstaltern die Möglichkeit ein, Veranstaltungen unter Einhaltung der 2 G-Regelung durchzuführen. Dies bedeutet, dass nur genesene oder geimpfte Personen an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. Im Gegenzug entfällt die Maskenpflicht und das Abstandsgebot.

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